Was ist Dyskalkulie und wie unterscheidet sie sich von Rechenschwäche?

Dyskalkulie
nach ICD 10 und ICD 11

Dyskalkulie ist eine anerkannte Teilleistungsstörung im Bereich Mathematik. Sie wird in der internationalen Klassifikation von Krankheiten (ICD) beschrieben.

ICD 10:
F81.2 Rechenstörung

Hier wird Dyskalkulie als spezifische Rechenstörung eingeordnet. Sie zeigt sich durch deutliche Schwierigkeiten beim Erwerb grundlegender Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch mangelnde Beschulung oder eine allgemeine Intelligenzminderung erklärbar sind.

ICD 11:
6A03 Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, Unterkategorie Rechenstörung

In der aktuellen Version ICD 11 wird die Rechenstörung den Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten zugeordnet. Auch hier geht es um anhaltende und deutliche Beeinträchtigungen beim Rechnen, die nicht durch äußere Umstände allein erklärt werden können.

Rechenschwäche
als allgemeiner Begriff

Im Gegensatz zur klar definierten Dyskalkulie wird Rechenschwäche häufig als Sammelbegriff genutzt. Er beschreibt Kinder, die erhebliche Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen und Rechenoperationen zeigen, ohne dass immer eine medizinische Diagnose gestellt wird.

Typische Schwierigkeiten bei Dyskalkulie und Rechenschwäche

Egal ob Dyskalkulie oder Rechenschwäche vorliegt, bestimmte Herausforderungen treten häufig auf:

  • Probleme im Mengenverständnis
  • Schwierigkeiten im Zahlverständnis
  • Unsicherheiten im Operationsverständnis
  • Schwierigkeiten mit den Maßeinheiten und deren Umwandlung
  • Probleme mit Text- und Sachaufgaben

Diese Schwierigkeiten sind nicht gleichzusetzen mit Ursachen, sondern beschreiben die Bereiche, in denen Kinder mit Dyskalkulie oder Rechenschwäche Unterstützung benötigen.

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Warum die Abgrenzung
nicht immer entscheidend ist

In der Förderung achte ich weniger auf die exakte Begrifflichkeit, sondern darauf, wo das Kind gerade steht. Egal ob eine Diagnose Dyskalkulie vorliegt oder ob von Rechenschwäche gesprochen wird: Ziel ist immer, Grundlagen aufzubauen, Verständnis zu sichern und Selbstvertrauen zu stärken.

Warum eine Diagnose
dennoch sinnvoll sein kann

Auch wenn es für die Förderung nicht entscheidend ist, ob eine Dyskalkulie-Diagnose vorliegt oder nur von einer Rechenschwäche gesprochen wird, kann eine offizielle Diagnose Vorteile bringen:

  • Nachteilsausgleich in der Schule: Kinder mit einer anerkannten Dyskalkulie können z. B. mehr Zeit bei Klassenarbeiten oder alternative Prüfungsformen erhalten.
  • Zugang zu spezieller Förderung: In manchen Bundesländern oder Schulen ist eine Diagnose Voraussetzung, um bestimmte Förderangebote in Anspruch zu nehmen.
  • Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Jugendamt: Manche außerschulischen Fördermaßnahmen können (teilweise) finanziert werden, wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt.
  • Entlastung für das Kind: Eine klare Diagnose kann helfen, das eigene Lernen besser zu verstehen und die Schwierigkeiten nicht als „persönliches Versagen“ zu erleben.

Fazit

Dyskalkulie ist eine klar definierte Rechenstörung nach ICD 10 und ICD 11, während Rechenschwäche ein allgemeiner beschreibender Begriff ist. In beiden Fällen sind die Herausforderungen für Kinder ähnlich. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern eine passgenaue und vertrauensvolle Förderung.